
Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 GEGENSTAND DER BEDINGUNGEN
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden allen Geschäftsbeziehungen
der ascara Software GmbH, Rückersdorf, nachfolgend "ascara“ genannt,
gegenüber Kunden und Partnern zugrunde gelegt. Insbesondere der Verkauf
von IT-Produkten zur Informationsverarbeitung (Hardware/Software etc.) sowie
alle in diesem Zusammenhang stehenden Nebenprodukte, nachfolgend „Produkte“
genannt, durch ascara. Bei Verträgen über Produkte von Fremdherstellern
mit Lizenzbedingungen werden diese automatisch Vertragsbestandteil und gelten
uneingeschränkt.
§ 2 PRODUKTBESCHAFFENHEIT
1. Bei ascara Produkten handelt es ich um Standardsoftware, die seit Jahren
für eine Vielzahl unterschiedlicher Branchen entwickelt wurde. Die
eindeutige und zugesicherte Beschaffenheit der ascara-Produkte ergibt sich
ausschließlich aus der Funktionsbeschreibung des jeweiligen Produktes.
Bitte prüfen Sie eingehend die Einsatzmöglichkeiten und den Verwendungszweck
des Produktes mit Ihren Anforderungen. Verbindliche Zusagen zur Erfüllung
aller gewünschten Funktionalitäten können nur nach Vorlage
eines Pflichtenheftes erfolgen.
2. Sofern beim Produkt keine anderen Angaben stehen, werden ascara Softwareprodukte
mit elektronischer Dokumentation in deutscher Sprache ausgeliefert. Zum
Lesen der Dokumentation ist der Adobe Acrobat Reader erforderlich. Wünschen
Sie ein gedrucktes Handbuch, bitten wir um eine kurze Nachricht.
3. Eingebundene Fremdprodukte, wie Datenbanklizenzen oder Tools, können
auch mit englischer Bedienoberfläche und englischer Dokumentation geliefert
werden. Sofern der jeweilige Hersteller keine deutschen Versionen liefert,
gelten die englischen Versionen als bekannt und Vertragsbestandteil.
4. Beachten Sie vor der Installation die System- und Netzwerkanforderungen.
Prüfen Sie eingehendst, ob Ihr IT-Umfeld für ascara-Produkte geeignet
ist oder lassen Sie sich fachmännisch beraten. Jedes Softwareprodukt
kann nur in fehlerfreien und professionell implementierten Systemen zuverlässig
seine Dienste erweisen.
§ 3 ANGEBOT und ANNAHME
ascara-Angebote erfolgen freibleibend, es sei denn, sie wurden schriftlich
verbindlich erklärt. Nebenabreden, Zusicherungen, ergänzende Vertragsbedingungen
werden nur durch schriftliche Bestätigung wirksam. Verträge zu
mündlichen oder schriftlichen Kundenaufträgen werden nur durch
eine schriftliche Auftragsbestätigung der ascara oder durch stillschweigende
Ausführung des Auftrages angenommen.
§ 4 LIEFERUNG
Anzahl, Bezeichnung der Produkte, Erfüllungsort, Kaufpreis sowie zu
erbringende Leistungen und Lieferbedingungen ergeben sich ausschließlich
aus der Auftragsbestätigung von ascara.
§ 5 ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Zahlungsbedingungen werden in der Auftragsbestätigung vereinbart. Gegen
Forderungen von ascara kann nur mit solchen Gegenforderungen aufgerechnet
werden, die rechtskräftig festgestellt oder nicht bestritten sind.
Zurückbehaltungsrechte des Käufers sind ausgeschlossen. Kommt
der Käufer mit seinen Zahlungen in Verzug, kann ascara Zinsen in Höhe
von 4,5 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank
verlangen. Das gesetzliche Recht ascaras zum Rücktritt oder zur Geltendmachung
von Schadensersatz wegen Nichterfüllung bleibt unberührt.
§ 6 EIGENTUMSVORBEHALT
1. ascara behält sich das verlängerte Eigentum an dem Kaufgegenstand
bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.
2. Im Falle des Zahlungsverzuges kann ascara die Herausgabe der Produkte,
für die der Eigentumsvorbehalt besteht, binnen angemessener Frist verlangen,
über die Produkte anderweitig verfügen und nach Zahlung den Käufer
binnen angemessener Frist neu beliefern.
3. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Kaufgegenstand nur innerhalb
der Bundesrepublik Deutschland benutzt und ohne vorherige schriftliche Zustimmung
von ascara nicht ausgeführt werden.
§ 7 GEWÄHRLEISTUNG
1. ascara beseitigt innerhalb von 24 Monaten, falls keine andere Frist vereinbart,
ab Lieferung der Produkte Sachmängel, die vom Käufer unverzüglich
unter Angabe aller zweckdienlichen Informationen gemeldet werden. Die Verpflichtung
von ascara beschränkt sich auf die kostenlose Nachbesserung oder den
Austausch der schadhaften Teile nach ihrer Wahl binnen angemessener Frist.
2. Erfolgt während der Gewährleistungsfrist eine Mängelbeseitigung
auf Wunsch des Kunden vor Ort, werden anfallende Reisekosten und Spesen
in Rechnung gestellt.
3. Gewährleistungsansprüche entfallen, wenn der Käufer die
Lizenzbestimmungen von ascara oder des jeweiligen Herstellers nicht beachtet,
diese missachtet oder missbraucht.
4. Offenkundige Mängel sind binnen 14 Tagen nach Lieferung schriftlich
ascara zu melden
5. Die Gewährleistung gilt nur zugunsten des Erstkäufers.
6. Führen Austausch- oder Nachbesserungsversuche nicht zum Erfolg,
leben die gesetzlichen Rechte des Käufers auf Herabsetzung der Vergütung
oder Rückgängigmachung des Vertrages wieder auf. Macht der Käufer
Gewährleistungsansprüche geltend, hat dies keinen Einfluss auf
weitere zwischen ascara und dem Käufer geschlossene Verträge.
7. Weitere Ansprüche des Käufers wegen mangelhafter Lieferung
gegen ascara sind ausgeschlossen, insbesondere Ansprüche auf Ersatz
von Schäden, die nicht an dem Kaufgegenstand selbst entstanden sind,
z. B. bei Verlust oder fehlerhafter Verarbeitung der Daten. Dies gilt nicht
soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder
des Fehlens zugesicherter Eigenschaften zwingend gehaftet wird.
§ 8 HAFTUNG
1. ascara übernimmt eine Haftung nur, soweit eine solche in diesen
Bedingungen ausdrücklich geregelt ist. Ausgeschlossen sind insbesondere
Ansprüche aus Verschulden bei Abschluss des Vertrages, aus positiver
Forderungsverletzung oder außervertraglicher Haftung. Vom Haftungsausschluss
nicht betroffen werden solche Fälle, in denen wegen Vorsatzes oder
grober Fahrlässigkeit zwingend gehaftet wird.
2. Der Käufer stellt ascara von allen Ansprüchen Dritter frei,
die über den Rahmen der Haftung nach diesen Bedingungen hinausgehen.
§ 9 AUSFUHRBESTIMMUNGEN
Beabsichtigt der Käufer, von ascara gekaufte Produkte zu exportieren,
wird der Käufer die Ausfuhrbestimmungen der Bundesrepublik Deutschland
und der USA befolgen. Bei einer Weiterveräußerung von Produkten
wird der Käufer den Erwerber verpflichten, seinerseits die vg. Ausfuhrbestimmungen
zu beachten.
Der Käufer wird ascara alle Informationen und Erklärungen zur
Verfügung stellen, die ascara ihrerseits zur Erfüllung inländischer
und ausländischer Ausfuhrbestimmungen benötigt.
§ 10 SCHIEDSABREDE
Bei allen Meinungsverschiedenheiten in Zusammenhang eines Vertrages mit
ascara, die untereinander nicht bereinigt werden können, vereinbaren
die Parteien, vor einer gerichtlichen Außeinandersetzung, zuerst die
Schlichtungsstelle der Gesellschaft für Recht und Informatik e.V. in
Frankfurt am Main anzurufen. Um den Streit ganz oder teilweise, vorläufig
oder endgültig zu bereinigen. Die Parteien gehen davon aus, dass die
Schlichtungsordnung fair und ausgewogen ist, die Schlichter neutral sind,
die Schlichtung nicht zu einer Bindung an Tatsachenfeststellungen führt
und der Rechtsweg zu den staatlichen Gerichten offen bleibt. Informationen
über das Schlichtungsverfahren können jederzeit bei der Geschäftsstelle
der Deutschen Gesellschaft für Informationstechnik und Recht e.V. (Robert-Koch-Str.
6, 63069 Offenbach a.M.) angefordert werden.
Das Schlichtungsverfahren hemmt die Verjährungs- und Ausschlussfristen
für alle Ansprüche aus dem streitigen Lebenssachverhalt in dem
in §3 der Schlichtungsordnung der DGIR e.V. bestimmten Zeitraum.
§ 11 ALLGEMEINES
1. Diese Bedingungen sind allein verbindlich, ungeachtet abweichender Geschäftsbedingungen
des Käufers.
2. Von den vorstehenden Bedingungen abweichende oder zusätzliche Vereinbarungen
sind nur wirksam in Form einer schriftlichen Zusatzverein-barung zum Kaufvertrag,
in der auf die abgeänderten Bedingungen Bezug genommen wird.
3. Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein,
bleiben die übrigen Bedingungen hiervon unberührt. ascara und
der Käufer sind in einem solchen Fall verpflichtet, eine unwirksame
Bedingung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck
der unwirksamen am nächsten kommt.
4. Es gilt Deutsches Recht.
5. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Nürnberg.
AGBs Stand 01.01.2002