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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 GEGENSTAND DER BEDINGUNGEN

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden allen Geschäftsbeziehungen der ascara Software GmbH, Rückersdorf, nachfolgend "ascara“ genannt, gegenüber Kunden und Partnern zugrunde gelegt. Insbesondere der Verkauf von IT-Produkten zur Informationsverarbeitung (Hardware/Software etc.) sowie alle in diesem Zusammenhang stehenden Nebenprodukte, nachfolgend „Produkte“ genannt, durch ascara. Bei Verträgen über Produkte von Fremdherstellern mit Lizenzbedingungen werden diese automatisch Vertragsbestandteil und gelten uneingeschränkt.

§ 2 PRODUKTBESCHAFFENHEIT

1. Bei ascara Produkten handelt es ich um Standardsoftware, die seit Jahren für eine Vielzahl unterschiedlicher Branchen entwickelt wurde. Die eindeutige und zugesicherte Beschaffenheit der ascara-Produkte ergibt sich ausschließlich aus der Funktionsbeschreibung des jeweiligen Produktes. Bitte prüfen Sie eingehend die Einsatzmöglichkeiten und den Verwendungszweck des Produktes mit Ihren Anforderungen. Verbindliche Zusagen zur Erfüllung aller gewünschten Funktionalitäten können nur nach Vorlage eines Pflichtenheftes erfolgen.
2. Sofern beim Produkt keine anderen Angaben stehen, werden ascara Softwareprodukte mit elektronischer Dokumentation in deutscher Sprache ausgeliefert. Zum Lesen der Dokumentation ist der Adobe Acrobat Reader erforderlich. Wünschen Sie ein gedrucktes Handbuch, bitten wir um eine kurze Nachricht.
3. Eingebundene Fremdprodukte, wie Datenbanklizenzen oder Tools, können auch mit englischer Bedienoberfläche und englischer Dokumentation geliefert werden. Sofern der jeweilige Hersteller keine deutschen Versionen liefert, gelten die englischen Versionen als bekannt und Vertragsbestandteil.
4. Beachten Sie vor der Installation die System- und Netzwerkanforderungen. Prüfen Sie eingehendst, ob Ihr IT-Umfeld für ascara-Produkte geeignet ist oder lassen Sie sich fachmännisch beraten. Jedes Softwareprodukt kann nur in fehlerfreien und professionell implementierten Systemen zuverlässig seine Dienste erweisen.

§ 3 ANGEBOT und ANNAHME

ascara-Angebote erfolgen freibleibend, es sei denn, sie wurden schriftlich verbindlich erklärt. Nebenabreden, Zusicherungen, ergänzende Vertragsbedingungen werden nur durch schriftliche Bestätigung wirksam. Verträge zu mündlichen oder schriftlichen Kundenaufträgen werden nur durch eine schriftliche Auftragsbestätigung der ascara oder durch stillschweigende Ausführung des Auftrages angenommen.

§ 4 LIEFERUNG

Anzahl, Bezeichnung der Produkte, Erfüllungsort, Kaufpreis sowie zu erbringende Leistungen und Lieferbedingungen ergeben sich ausschließlich aus der Auftragsbestätigung von ascara.

§ 5 ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Zahlungsbedingungen werden in der Auftragsbestätigung vereinbart. Gegen Forderungen von ascara kann nur mit solchen Gegenforderungen aufgerechnet werden, die rechtskräftig festgestellt oder nicht bestritten sind. Zurückbehaltungsrechte des Käufers sind ausgeschlossen. Kommt der Käufer mit seinen Zahlungen in Verzug, kann ascara Zinsen in Höhe von 4,5 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank verlangen. Das gesetzliche Recht ascaras zum Rücktritt oder zur Geltendmachung von Schadensersatz wegen Nichterfüllung bleibt unberührt.

§ 6 EIGENTUMSVORBEHALT

1. ascara behält sich das verlängerte Eigentum an dem Kaufgegenstand bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.
2. Im Falle des Zahlungsverzuges kann ascara die Herausgabe der Produkte, für die der Eigentumsvorbehalt besteht, binnen angemessener Frist verlangen, über die Produkte anderweitig verfügen und nach Zahlung den Käufer binnen angemessener Frist neu beliefern.
3. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Kaufgegenstand nur innerhalb der Bundesrepublik Deutschland benutzt und ohne vorherige schriftliche Zustimmung von ascara nicht ausgeführt werden.

§ 7 GEWÄHRLEISTUNG

1. ascara beseitigt innerhalb von 24 Monaten, falls keine andere Frist vereinbart, ab Lieferung der Produkte Sachmängel, die vom Käufer unverzüglich unter Angabe aller zweckdienlichen Informationen gemeldet werden. Die Verpflichtung von ascara beschränkt sich auf die kostenlose Nachbesserung oder den Austausch der schadhaften Teile nach ihrer Wahl binnen angemessener Frist.
2. Erfolgt während der Gewährleistungsfrist eine Mängelbeseitigung auf Wunsch des Kunden vor Ort, werden anfallende Reisekosten und Spesen in Rechnung gestellt.
3. Gewährleistungsansprüche entfallen, wenn der Käufer die Lizenzbestimmungen von ascara oder des jeweiligen Herstellers nicht beachtet, diese missachtet oder missbraucht.
4. Offenkundige Mängel sind binnen 14 Tagen nach Lieferung schriftlich ascara zu melden
5. Die Gewährleistung gilt nur zugunsten des Erstkäufers.
6. Führen Austausch- oder Nachbesserungsversuche nicht zum Erfolg, leben die gesetzlichen Rechte des Käufers auf Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages wieder auf. Macht der Käufer Gewährleistungsansprüche geltend, hat dies keinen Einfluss auf weitere zwischen ascara und dem Käufer geschlossene Verträge.
7. Weitere Ansprüche des Käufers wegen mangelhafter Lieferung gegen ascara sind ausgeschlossen, insbesondere Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Kaufgegenstand selbst entstanden sind, z. B. bei Verlust oder fehlerhafter Verarbeitung der Daten. Dies gilt nicht soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder des Fehlens zugesicherter Eigenschaften zwingend gehaftet wird.

§ 8 HAFTUNG

1. ascara übernimmt eine Haftung nur, soweit eine solche in diesen Bedingungen ausdrücklich geregelt ist. Ausgeschlossen sind insbesondere Ansprüche aus Verschulden bei Abschluss des Vertrages, aus positiver Forderungsverletzung oder außervertraglicher Haftung. Vom Haftungsausschluss nicht betroffen werden solche Fälle, in denen wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit zwingend gehaftet wird.
2. Der Käufer stellt ascara von allen Ansprüchen Dritter frei, die über den Rahmen der Haftung nach diesen Bedingungen hinausgehen.

§ 9 AUSFUHRBESTIMMUNGEN

Beabsichtigt der Käufer, von ascara gekaufte Produkte zu exportieren, wird der Käufer die Ausfuhrbestimmungen der Bundesrepublik Deutschland und der USA befolgen. Bei einer Weiterveräußerung von Produkten wird der Käufer den Erwerber verpflichten, seinerseits die vg. Ausfuhrbestimmungen zu beachten.
Der Käufer wird ascara alle Informationen und Erklärungen zur Verfügung stellen, die ascara ihrerseits zur Erfüllung inländischer und ausländischer Ausfuhrbestimmungen benötigt.

§ 10 SCHIEDSABREDE

Bei allen Meinungsverschiedenheiten in Zusammenhang eines Vertrages mit ascara, die untereinander nicht bereinigt werden können, vereinbaren die Parteien, vor einer gerichtlichen Außeinandersetzung, zuerst die Schlichtungsstelle der Gesellschaft für Recht und Informatik e.V. in Frankfurt am Main anzurufen. Um den Streit ganz oder teilweise, vorläufig oder endgültig zu bereinigen. Die Parteien gehen davon aus, dass die Schlichtungsordnung fair und ausgewogen ist, die Schlichter neutral sind, die Schlichtung nicht zu einer Bindung an Tatsachenfeststellungen führt und der Rechtsweg zu den staatlichen Gerichten offen bleibt. Informationen über das Schlichtungsverfahren können jederzeit bei der Geschäftsstelle der Deutschen Gesellschaft für Informationstechnik und Recht e.V. (Robert-Koch-Str. 6, 63069 Offenbach a.M.) angefordert werden.
Das Schlichtungsverfahren hemmt die Verjährungs- und Ausschlussfristen für alle Ansprüche aus dem streitigen Lebenssachverhalt in dem in §3 der Schlichtungsordnung der DGIR e.V. bestimmten Zeitraum.

§ 11 ALLGEMEINES

1. Diese Bedingungen sind allein verbindlich, ungeachtet abweichender Geschäftsbedingungen des Käufers.
2. Von den vorstehenden Bedingungen abweichende oder zusätzliche Vereinbarungen sind nur wirksam in Form einer schriftlichen Zusatzverein-barung zum Kaufvertrag, in der auf die abgeänderten Bedingungen Bezug genommen wird.
3. Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Bedingungen hiervon unberührt. ascara und der Käufer sind in einem solchen Fall verpflichtet, eine unwirksame Bedingung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen am nächsten kommt.
4. Es gilt Deutsches Recht.
5. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Nürnberg.

AGBs Stand 01.01.2002